Zusammenarbeit mit Eltern

Hauptanliegen muss die noch engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus insgesamt und die noch stärkere Einbindung der Eltern als wichtigster Partner der Schule bei der Bildung und Erziehung unserer Kinder sein. Diese Zusammenarbeit muss auch weiterhin gekennzeichnet sein durch Offenheit, gegenseitige Toleranz und höfliche Umgangsformen.

 

Folgende Vorhaben sollen verstärkt beachtet werden:

  • frühzeitige Kontanktaufnahme bei Auftreten von Problemen (beiderseits) und gemeinsame Beratung und Festlegung von Maßnahmen
  • zwei- bis dreimal jährlich Auswertung der Lernentwicklung der Kinder - Arbeit mit Kompetenzportfolio
  • kontinuierlicher Erfahrungsaustausch
  • Aufklärung der Eltern über Rechte Pflichten gegenüber der Schule in Elternversammlungen
  • Gewährleistung des Beratungs- und Mitspracherechts der gewählten Elternvertreter in allen relevanten Belangen
  • Anbieten von Lehrersprechzeiten



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